Das Sterbewerk*_Episode 34 „Totenruhe vs. Lebendenruhe“

Die Störung der Totenruhe ist nach deutschem Recht ein Straftatbestand.
Ganz abgesehen davon, dass die Toten auch ruhen, wenn sich die Lebenden maßlos aufregen.
Aus diesem Grund legt das deutsche Recht fest, dass nicht die Toten unruhig werden, wenn die Lebenden Unruhe verbreiten, sondern nur die Lebenden Unruhe stiften. Wir können folgen.

Erna, im Dritten Reich geboren, hatte kein einfaches, schon gar kein ruhiges Leben. Aber sie gestaltete es, ganze 90 Jahre, in aller Seelenruhe. Diese fand sie dann auch und ihr Erwin, aus gleicher Zeit stammend, gab ihr diese Ruhe auf dem nahegelegenen Friedhof.
Plötzlich und unerwartet… wer kann in dieser Situation schon klare Gedanken finden.

Nun ist Erwin Erna gefolgt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt.
Emmi, beider Tochter, wird sich künftig um die Ruhe der beiden kümmern.
Nur, Emmi wohnt in beunruhigender Entfernung und muss, um die schönen Blümchen auf dem elterlichen Urnengrab mit einem Liter Wasser zu gießen, rund 5 Liter Benzin oder Sonnenstrom verfahren, in jede Richtung.
Die Ruhe der Lebenden ist gestört.

Emmi wird Erna und Erwin auch auf dem nahegelegenen Friedhof die verdiente Ruhe schaffen.
Die Toten können nur ruhen, wenn auch die Lebenden Ruhe finden.
Erna und Erwin kommt es auf einen Umzug mehr oder weniger nicht an. Hauptsache die Blümchen werden gegossen, mit Wasser und nicht mit Benzin.

Deshalb ist der nahegelegene Friedhof jetzt ein anderer.
Das ist kein Straftatbestand.
In der Amtsstube kann die Akte geschlossen werden.
Friedliche Weihnachten allerseits.

(c)casus. 2023

Ähnlichkeiten mit aktuellen Fällen sind weder zufällig noch ungewollt. Bitte Ruhe behalten!